Dashcams erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, insbesondere zur Beweissicherung bei Verkehrsunfällen. Doch ihr Einsatz wirft erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel warnt: „Der dauerhafte und anlasslose Einsatz von Dashcams ist datenschutzrechtlich unzulässig, da er einen erheblichen Eingriff in die Rechte unbeteiligter Personen darstellt.“ (DIE WELT, Niedersachsen Datenschutz)
Das gilt selbstverständlich auch für Privatpersonen. Auch hier gab es in jüngster Vergangen ein paar empfindliche Geldbußen.
Was ist erlaubt?
Anlassbezogene Aufzeichnung: Dashcams dürfen nur kurzzeitig und anlassbezogen aufzeichnen, beispielsweise bei einem Unfall oder einem anderen kritischen Ereignis. Eine dauerhafte Aufnahme des Straßenverkehrs ist nicht gestattet.(24auto, BILD)
Kurze Speicherdauer: Die Videodaten müssen in kurzen Abständen überschrieben werden und dürfen nur bei relevanten Ereignissen gespeichert werden.
Informationspflicht: Nutzer von Dashcams sind verpflichtet, andere Verkehrsteilnehmer über die Videoaufzeichnung zu informieren. Dies ist im Straßenverkehr jedoch kaum praktikabel und stellt einen weiteren datenschutzrechtlichen Konflikt dar.(Dr. Datenschutz)
Was ist nicht erlaubt?
Dauerhafte Aufzeichnung: Eine kontinuierliche Aufnahme des öffentlichen Verkehrsraums ohne konkreten Anlass verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.(ADAC)
Veröffentlichung der Aufnahmen: Das Veröffentlichen von Dashcam-Aufnahmen, insbesondere wenn Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen unzulässig.(24auto)
Rechtliche Konsequenzen
Bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) drohen Bußgelder. Diese können für Unternehmen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen. Auch Privatpersonen können mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. (24auto)
Fazit
Der Einsatz von Dashcams im Auto ist nur unter strengen datenschutzrechtlichen Vorgaben zulässig. Eine anlassbezogene Nutzung kann sinnvoll sein, jedoch sollten Nutzer sich der rechtlichen Grenzen bewusst sein und diese strikt einhalten.(24auto, Datenschutz Notizen)
Quellen: