Seit dem 27. Mai 2025 beginnt Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, mit dem Training seiner Künstlichen Intelligenz “Meta AI” unter Verwendung von öffentlichen Nutzerinhalten. Dies betrifft insbesondere Beiträge, Fotos, Kommentare und andere öffentlich zugängliche Inhalte von erwachsenen Nutzern auf diesen Plattformen. (tagesschau.de, Verbraucherzentrale Hamburg)
Rechtlicher Hintergrund und Kritik
Meta beruft sich auf ein “berechtigtes Interesse” gemäß Artikel 6 Absatz 1 lit. f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), um diese Datenverarbeitung ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer durchzuführen. Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Eilverfahren entschieden, dass diese Praxis vorläufig zulässig ist. (ZDF)
Datenschützer, darunter der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, kritisieren dieses Vorgehen scharf. Sie argumentieren, dass eine solche Nutzung personenbezogener Daten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Betroffenen gegen die DSGVO verstößt. Besonders problematisch sei, dass Nutzer aktiv widersprechen müssen, wenn sie nicht möchten, dass ihre Daten verwendet werden – ein sogenanntes “Opt-out”-Verfahren. (DIE WELT)
Widerspruchsmöglichkeiten für Nutzer
Nutzer, die nicht möchten, dass ihre öffentlichen Inhalte für das KI-Training verwendet werden, hatten bis zum 26. Mai 2025 die Möglichkeit, aktiv zu widersprechen. Der Widerspruch konnte über entsprechende Formulare auf den Plattformen von Facebook und Instagram eingereicht werden. (Merkur)
Es ist wichtig zu beachten, dass ein nachträglicher Widerspruch zwar möglich ist, jedoch bereits verwendete Daten nicht aus den Trainingsmodellen entfernt werden können. Einmal in das KI-System integriert, lassen sich diese Informationen technisch nicht mehr vollständig löschen. (Wikipedia)
Fazit
Die Nutzung von Nutzerdaten durch Meta für das Training von KI-Systemen wirft erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Während das Unternehmen auf ein berechtigtes Interesse verweist, fordern Datenschützer mehr Transparenz und eine aktive Einwilligung der Nutzer. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtliche Bewertung dieser Praxis weiterentwickeln wird.(LTO, DIE WELT, Merkur)
Quellen:
DSB-Ratgeber: Meta trainiert KI mit persönlichen Daten – Datenschützer schlagen Alarm
ZEIT Online: Datenschutz: Meta nutzt ab Dienstag Nutzerdaten für KI-Training(ZEIT ONLINE)
Legal Tribune Online: Kein DSGVO-Verstoß auf Facebook und Instagram: Meta darf Nutzerdaten für das KI-Training verwenden(LTO)
Verbraucherzentrale Hamburg: Frist endet heute: So widersprechen Sie dem KI-Training bei Meta & Co.(Verbraucherzentrale Hamburg)
Landesbeauftragter für Datenschutz Niedersachsen: Meta nimmt das KI-Training mit europäischen Nutzerdaten auf – Widerspruch ist möglich und sollte bald erfolgen(Niedersachsen Datenschutz)