Schützen Sie Ihr Unternehmen

Der Datenschutz gilt ausschließlich für Daten natürlicher Personen. Diese personenbezogenen Daten verarbeiten Sie auf Grundlage eines “Erlaubnisvorbehaltes”. Das heißt auf Deutsch, dass Sie einen Grund haben, diese Daten zu verarbeiten. Haben Sie keinen Grund, keinen Zweck definiert, der es Ihnen erlaubt, diese Daten von Menschen zu verarbeiten, ist die Verarbeitung unzulässig und damit verboten!

Unsere neue Webseite ist “relauncht”

Auch wenn wir diese Anglizismen wie in diesem Falle das Wort “relauncht” nicht so unbedingt mögen und gerne auf einer sprachlichen Ebene mit Ihnen kommunizieren, die sie verstehen, heißt das doch, dass wir es endlich geschafft haben, Ihnen unser umfangreiches und sich stets erweiterndes Angebot auf eine völlig neu gestaltete Webseite zu integrieren. Wir versuchen […]

Das Google Analytics Dilemma

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Die österreichische Aufsichtsbehörde DSB nennt den Einsatz von Google Analytics rechtswidrig – Was bedeutet das für Unternehmen in Europa und im Speziellen in Deutschland. Es ist ja nichts Neues – eigentlich… Der Wegfall des Privacy Shields Das Abkommen „Privacy Shield“ war der Nachfolger vom „Save Harbour“-Abkommen und sollte den Datentransfer in die USA regeln. Fehler im […]