Betroffene dürfen einer rein automatisierten Entscheidung – einschließlich Profiling – nicht unterworfen werden, wenn diese rechtlich relevant ist oder erheblich Beeinträchtigung bedeutet. Betroffene müssen die Möglichkeit haben, die Entscheidung anzufechten, den eigenen Standpunkt darzulegen und das Eingreifen einer Person zu …