Professionelle Websitenanalyse mit Datenschutzbericht

Wir analysieren Ihre Webseite

Die DSGVO-Konformität einer Webseite ist oftmals "nicht auf dem Schirm" der Verantwortlichen, obwohl sie nach der DSGVO Art. 4 Abs.7 die Verantwortung tragen und alleine dafür "gerade stehen" müssen.

“Gerade stehen” heißt in diesem Fall, dass entweder empfindliche Sanktionen der Aufsichtsbehörden, eine Schadensersatzklage einer betroffenen Person oder eine Unterlassung mit Kostennote von einem Abmahnanwalt die Folgen sein können

Marketing-Abteilungen wünschen hier und da eine “Auswertungsmöglichkeit”. Tolle neue “Dienste” werden, weil sie ja “so mega aussehen und total fancy” sind, kurzerhand auf der Webseite integriert.

An die DSGVO-Konformität denkt dabei keiner… “ist doch wurscht”

Irgendwann kommt dann einer – bestenfalls der oder die bestellte Datenschutzbeauftragte – und zieht den Vorhang, der bisher dieses “leidige Thema” gekonnt verhüllte, und fügt wenig überzeugend hinzu:

“Wir müssen mal ‘ne Webseitenauswertung machen”

Wir liefern Ihnen das und die Argumentation für Ihr Unternehmen gleich mit dazu. 5 interessante Pakete. Da ist auch für Sie etwas dabei:

Webseitencheck

free
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einmalig
  • siehe Info unten
 Basis-Auswertung

Wenn bei dieser gewählten Auswertung alle Marker auf “grün” stehen und keine “nach hause telefonierenden” Inhalte erkannt werden, dann ist alles OK.

Report

detaillierte Auswertung für Profis
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einmalig
  • siehe Info unten
 umfangreiche Auswertung
 keine Handlungsfelder
 keine ToDos

Das ideale Paket für alle, die sich auskennen. Hier sind Webseitendesigner und Datenschutzbeauftragte Ihre Ansprechpartner.

Webseitenanalyse

EInmalig das "volle Programm"
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einmalig
  • siehe Info unten
 Umfangreiche Auswertung
 individuelle Handlungsfelder
 umfangreiche ToDo

Sie erhalten von uns eine individuelle Darstellung aller Handlungsfelder und der sich daraus ableitenden ToDos. Alles wird sauber dokumentiert. Sie erhalten das Ergebnis per Email und per Papierausdrucke. So weiss gleich jede beteiligte Person, was zu tun ist.

Webseitenaudit

WIederkehrend
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monatlich
  • siehe Info unten
 Umfangreiche Auswertungen
 Individuelle Handlungsfelder
 umfangreiche ToDos
 monatliche Reports
 Telefonische Hotline

Sie möchten eine dauerhafte Überwachung. Jeden Monat erhalten Sie einen Report. Zu Beginn erhalten Sie eine sehr ausführliche Darstellung aller Handlungsfelder und der sich daraus ergebenden ToDo’s. Alles wird sauber dokumentiert. Einmal jährlich erhalten Sie wiederkehrend eine ausführliche Darstellungen. Sozusagen ein Webseitenaudit. Außerdem können Sie unsere Telefonhotline nutzen und sich wertvolle Tipps holen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen.

Webseitenaudit +

WIederkehrend
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monatlich
  • siehe Info unten
 Umfangreiche Auswertungen
 Individuelle Handlungsfelder
 umfangreiche ToDos
 monatliche Reports
 Telefonische Hotline
 individuelle Datenschutzerklärung für Ihre Webseite

Sie möchten eine dauerhafte Überwachung. Jeden Monat erhalten Sie einen Report. Zu Beginn erhalten Sie eine sehr ausführliche Darstellung aller Handlungsfelder und der sich daraus ergebenden ToDos. Alles wird sauber dokumentiert. Einmal jährlich erhalten Sie wiederkehrend eine ausführliche Darstellungen. Sozusagen ein Webseitenaudit. Außerdem können Sie unsere Telefonhotline nutzen und sich wertvolle Tipps holen. Profitieren Sie von unseren Erfahrungen. Bei Notwendigkeit ändern wir proaktiv Ihre Datenschutzerklärung.

Warum das Ganze?

“Ihre Argumentation”

Im Rahmen Ihrer Dokumentations- und Rechenschaftspflicht bestimmen Sie als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO Art. 4 Abs. 7 die Mittel und Zwecke der Verarbeitung und sind alleine dafür verantwortlich. Wie im oberen Text beschrieben treffen Sie alle sich aus einer Verletzung ergebenden Sanktionen etc.

Im Rahmen der Aufklärung von Beschwerden, Datenpannen etc. möchte die Aufsichtsbehörde sehen, wie Sie sich in der Vergangenheit mit der Thematik “Datenschutz” auseinandergesetzt haben, welche Prozesse Sie eingeführt bzw. angepasst haben. Es werden alle Dokumentationen von den TOMs (Technische und Organisatorische Maßnahmen) über die Verarbeitungstätigkeiten, Löschkonzept etc. angeschaut. Wird dabei festgestellt, dass Sie umfangreich dokumentiert und implementiert haben, wird die Beschwerde eher ein “Kindergeburtstag”. Wenn nicht, schlägt der Bußgeldkatalog der DSK, an den sich alle deutschen Aufsichtsbehörden orientieren, mit voller Härte zu.

Diese Dokumentation über die Sicherheit und die DSGVO-Konformität der Webseite ist ein Teil der Erfüllung Ihrer Dokumentationspflicht.

Stategie: Datenschutz Voriger Nächster Sowohl aus Sicht des Verantwortlichen im Unternehmen, der die Gewissheit haben möchte, dass das oftmals “leidige” Thema Datenschutz …

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Haben Sie schon gehört, gelesen oder es hat Ihnen jemand erzählt?  Seit dem 20.01.2022 hat jeder, der Ihre Webseite besucht, oftmals einen …

Betroffene Personen haben das Recht, ihre Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten zu widerrufen (Recht auf Widerruf der Einwilligung). Vor der Abgabe …

Wenn nicht richtige Daten zu einer Person verarbeitet werden, so kann deren Berichtigung verlangt werden. Unvollständige Daten müssen unter Berücksichtigung des Zwecks …

Wenn bestimmte Löschgründe vorliegen, so hat der Betroffene einen Anspruch auf die Löschung (Recht auf Löschung) der personenbezogenen Daten. Dies ist insbesondere …

Mit dem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen erreichen, dass ihre personenbezogenen Daten beim für die Verarbeitung Verantwortlichen …

Betroffene haben das Recht, die eigenen Daten von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen zu übertragen. Zu diesem Zweck muss der Verantwortliche …

Betroffene haben ein Recht auf Widerspruch auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des …

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann Menschen in vielerlei Weise betreffen. Diese Rechte “Betroffenenrechte” sind ein Kernbestandteil der DSGVO. Um diese Rechte …

Betroffene dürfen einer rein automatisierten Entscheidung – einschließlich Profiling – nicht unterworfen werden, wenn diese rechtlich relevant ist oder erheblich Beeinträchtigung bedeutet. …

Viele Unternehmen fragen sich, ob sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen. Alle Informationen zur Bestellpflicht Sehen Sie im folgenden Video einfach und nachvollziehbar, …

Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten trifft nach DSGVO vorrangig Behörden und öffentliche Stellen. Aber auch Unternehmen deren Kerntätigkeit in der besonders umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten …

“privacy by design” und “privacy by default” … zwei Formulierungen, die Ihnen immer wieder unterkommen. Die “datenschutzfreundliche Technikgestaltung” und die  “datenschutzfreundliche Voreinstellungen” …

Für den IT-Dienstleister, der dem Kunden beratend und umsetzend zur Seite steht, ergibt sich aus dieser “Symbiose” ein ernsthafter Interessenskonflikt Der IT-Dienstleister …

Nach der Datenschutzgrundverordnung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann rechtmäßig, wenn eine der sechs in Art. 6 Abs 1 DSGVO aufgeführten …

…und was nutzt mir dieses Audit? Beim Datenschutzaudit handelt es sich um eine Prüfung, inwieweit die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen in einem Unternehmen …

Was sind denn überhaupt personenbezogene Daten und für wen gelten diese? “Personenbezogene Daten” sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare oder …

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Die Rolle des Verantwortlichen in der DSGVO! Wer ist für den Datenschutz im Unternehmen verantwortlich? Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) richten sich …

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Die Aufgaben, Befugnisse, Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden sind in der Datenschutz-Grundverordnung geregelt: Kapitel VI | Kapitel VII Die Hauptaufgabe ist es, die Einhaltung der …

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