Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten kann Menschen in vielerlei Weise betreffen. Diese Rechte “Betroffenenrechte” sind ein Kernbestandteil der DSGVO. Um diese Rechte wahrnehmen zu können, muss man wissen, welche Daten von wem über die eigene Person gespeichert und verarbeitet werden. Daher sehen die Artikel 13 und 14 DSGVO umfangreiche Transparenzpflichten für datenverarbeitende Stellen vor. Diese Informationen müssen in verständlicher Form einen Überblick über die Datenverarbeitung vermitteln. Meistens sind sie in der Datenschutzerklärung enthalten. Darüber hinaus gewährt Artikel 15 DSGVO ein Auskunftsrecht, wonach jede Stelle auf Anfrage Auskunft erteilen muss, welche Daten zu einer Person verarbeitet werden.
Die Betroffenen können sich direkt an das datenverarbeitende Unternehmen wenden. Sollten dort Probleme auftreten, haben die Betroffenen die Möglichkeit die Aufsichtsbehörde einzuschalten. Eine Übersicht der Aufsichtsbehörden in Deutschland finden Sie unter dem Punkt Aufsichtsbehörden.
Welche Rechte habe ich?
- Widerspruchsrecht
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Löschung
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Widerruf der Einwilligung
- Automatisierte Entscheidung im Einzelfall (inkl. Profiling)
Sollte Ihnen diese Information nicht ausreichen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden.