§Trittbrettfahren auf miese Weise. 100 € für einen Webseitenbesuch
Viele Kunden von uns erhalten derzeit Briefe, in denen Sie aufgefordert werden, 100€ zu zahlen.
Hintergrund der Aufforderung soll ein Besuch der Webseite des Unternehmens sein. Der Vorwurf: Die Seite verwendet Google Fonts.
Google Fonts sind kostenlose Schriftarten (Fonts), die mindestens jede zweite Webseite im Internet nutzt.
Google stellt diese kostenlosen Fonts zur Verfügung um an Informationen über die Besucher Ihrer Webseite zu erlangen. Durch diese Google-Analyse (Wer war wann auf der Seite, welche Unterseiten wurden aufgerufen, wie lange war er dort, etc) geschiet ein derzeit illegaler Datentransfer in die vereinigten Staaten von Amerika (USA).
Der Trittbrettfahrer, Abmahner oder auch Webseitenbesucher (man kann sie nennen wie man möchte, der Ergebnis alleine zählt) bezieht sich nun auf ein Urteil des Landgerichtes München vom 20.01.2022.
Ärgerlich
Diese aufbegehrenden Webseitenbesucher haben nun mit dem Blick auf das Urteil folgendes im Sinn: Sie suchen konkret Webseiten, die Google Fonts nutzen um eine “Kostennote” zuzusenden. Das sind sowohl Privatmenschen als auch anwaltliche Abmahner, die hier einen lukrativen “Nebenverdienst” wittern.
In vielen Fällen geht das auch prima, denn der wenige Aufwand für Suche und Briefe steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. In unseren Augen eine Schweinerei!
Wohingegen man bei Privatpersonen nichts oder nur sehr wenig unternehmen kann, stellt dieses Schreiben, kommt es von einem Anwalt, die Sache schon anders dar: Offenbar haben Juristen, die iun der Vergangenheit schon das “lukrative Abmahnhobby” betrieben haben ein neues Tätigkeitsfeld gefunden. Sie fordern nicht nur, dass die Empfänger den Schaden ihrer Mandanten begleichen. Sie sollen zudem eine Unterlassungserklärung für die Nutzung der Google-Fonts abgeben und die Anwaltsgebühren zahlen, meist in Höhen von über 350 Euro.
Was kann man dagegen tun?
Da ist guter Rat unter Umständen “teurer”.
Wägen Sie ab, welche Aktion weniger kostet. Besteht eine Rechtschutzversicherung, klären Sie mit dem Versicherungsgeber ab, ob die die anwaltlichen Kosten übernehmen (bitte schriftlich bestätigen lassen). Haben Se das nicht, müssen Sie tatsächlich abwiegen, was günstiger ist.
UNUMGÄNGLICH:
Sorgen Sie unmittelbar dafür, dass Google Fonts von Ihrer Webseite verschwindet. Sprechen Sie Ihren Webseitenbetreuer an. Besteht dort wie bei Ihnen Ratlosigkeit, sprechen Sie uns an! Vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Wir bieten Ihnen eine Analyse der Webseite, sagen Ihnen dann, wie und wo es noch hackt, sprechen ggf. direkt mit Ihrem Webseitenbetreuer, checken das nach Fertigstellung der Arbeiten nochmal für Sie und das Thema Google ist Geschichte… und vermutlich auch einige andere abmahnwürdige Zustände auf Ihrer Webseite.