Die Aufgaben, Befugnisse, Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden sind in der Datenschutz-Grundverordnung geregelt: Kapitel VI | Kapitel VII
Die Hauptaufgabe ist es, die Einhaltung der Gesetze zum Datenschutz zu kontrollieren. Sollten Organisationen diese Gesetze nicht einhalten, sind die Aufsichtsbehörden befugt entsprechende Organisationen mit Bußgeldern abzustrafen.
In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Datenschutzaufsichtsbehörde. Neben der Kontrolle haben die Aufsichtsbehörden auch eine beratende Funktion und sind Anlaufstelle für Datenschutz-Fragen.
Auf den online Auftritten der Aufsichtsbehörden finden sich aktuelle Informationen, Tätigkeitsberichte, FAQs sowie Orientierungshilfen zu speziellen Datenschutz-Themen. Diese Orientierungshilfen können als fachliche Richtlinien für Datenschutzbeauftragte eingestuft werden.
Im Folgenden werden die einzelnen datenschutzrechlichen Aufsichtsbehörden inkl. Links zur jeweiligen Homepage aufgelistet.
Aufsichtsbehörden nach Bundesland
Bayern | https://www.lda.bayern.de |
Baden-Würtenberg | https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de |
Berlin | https://www.Datenschutz-Berlin.de |
Brandenburg | https://www.lda.brandenburg.de |
Bremen | https://www.datenschutz.bremen.de |
Hamburg | https://datenschutz-hamburg.de |
Hessen | https://datenschutz.hessen.de |
Mecklenburg-Vorpommern | https://www.datenschutz-mv.de |
Niedersachsen | https://www.lfd.niedersachsen.de |
Nordrhein-Westfalen | https://www.ldi.nrw.de |
Rheinland-Pfalz | https://www.datenschutz.rlp.de |
Saarland | https://www.datenschutz.saarland.de |
Sachsen | https://www.saechsdsb.de |
Sachsen-Anhalt | https://www.datenschutz.sachsen-anhalt.de |
Schleswig-Holstein | https://www.datenschutzzentrum.de |
Thüringen | https://www.tlfdi.de |
Datenschutzkonferenz
Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist das zentrale Organ der unabhängigen Datenschutzbehörden der deutschen Bundesländer. Die DSK veröffentlicht in regelmäßigen Abständen abgestimmte Interpretationen zu verschiedenen Datenschutzfragestellungen.
Das sagt die Datenschutzkonferenz über sich selbst:
“Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat die Aufgabe, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrecht.”
Die Datenschutzkonferenz hat eine Internetseite, auf der die Publikationen der DSK abgerufen werden können.