Betroffene haben das Recht, die eigenen Daten von einem Verantwortlichen zu einem anderen Verantwortlichen zu übertragen. Zu diesem Zweck muss der Verantwortliche dem Nutzer eine Kopie der betroffenen personenbezogenen Daten in einem üblichen und maschinenlesbaren Dateiformat zur Verfügung stellen. Gegenüber der alten Rechtslage nach dem Bundesdatenschutzgesetz stellt dieser Anspruch eine Innovation dar.
Weiterführende Informationen finden Sie in Artikel 20 DSGVO.