Betroffene haben ein Recht auf Widerspruch auch gegen rechtmäßige Datenverarbeitungen, die im öffentlichen Interesse liegen, in Ausübung öffentlicher Gewalt oder aufgrund des berechtigten Interesses einer Stelle erfolgen. Gegen Direktwerbung und damit verbundenes Profiling können Betroffene jederzeit Widerspruch einlegen. Dieser führt zu einem sofortigen Verarbeitungsstop. Auf diesen Anspruch muss der Betroffene spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation in einer verständlichen Form hingewiesen werden.
Weiterführende Informationen finden Sie in Artikel 21 DSGVO.