Eine wichtige Grundlage von Unternehmenserfolg und vom Datenschutz sowie der IT-Sicherheit sind aktive und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Erfüllung der Auskunftspflicht (Betroffenenrechte) steht dabei mit dem Fokus auf den Datenschutz und der organisatorischen Maßnahmen im Rahmen der Vorsorge für den Fall einer Pandemie im Vordergrund.
Hinsichtlich der IT-Sicherheit, die für die gesamte Datensicherheit im Betrieb nach EU-DSGVO Art.32 (technische und organisatorische Maßnahmen) als auch dem Datenschutz, der für die Wahrung von Betroffenenrechten notwendig ist, ergibt sich die Notwendigkeit der Regelung, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens im Falle einer Pandemie vorrangig durch geeignete Maßnahmen, die die Gefahr des Ausbrechens einer Erkrankung reduzieren bzw. verhindern, betroffen sind.
Das macht eine Vorbereitung im Unternehmen für den Fall einer Pandemie notwendig. Wir liefern Ihnen die notwendigen Voraussetzungen und Hilfestellungen, dass auch diese organisatorische Regelung im Rahmen der Dokumentations- und Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen im Sinne der EU-DSGVO Art. 4 Abs. 7 erfüllt werden.
Gleichzeitig gibt es Ihnen die Gewissheit, dass im Fall einer Pandemie in Ihrem Unternehmen entsprechende Vorsorge geschaffen wurden.