Der Schutz der Daten im Unternehmen ist eine besondere Herausforderung und noch oftmals vernachlässigt.
Welche Daten gilt es denn zu schützen?
Personenbezogene Daten
In einem Unternehmen werden vielfältig Daten natürlicher Personen im B2C- als auch Daten juristischer Personen im B2B-Bereich verarbeitet.
Der Datenschutz gilt ausschließlich für Daten natürlicher Personen. Diese personenbezogenen Daten verarbeiten Sie auf Grundlage eines “Erlaubnisvorbehaltes”. Das heißt auf Deutsch, dass Sie einen Grund haben, diese Daten zu verarbeiten. Haben Sie keinen Grund, keinen Zweck definiert, der es Ihnen erlaubt, diese Daten von Menschen zu verarbeiten, ist die Verarbeitung unzulässig und damit verboten!
Grundlage dieses Verbots ist grundsätzlich die “informationelle Selbstbestimmung”, die bedeutet: “Jeder Mensch hat das Recht, selber zu entscheiden, wem er seine Daten preisgibt und wie derjenige diese Daten verarbeiten darf.”
Diese Informationelle Selbstbestimmung wurde am 15. Dezember 1983 im Rahmen des “Volkszählungsurteiles” des Bundesverfassungsgerichtes erstmalig erwähnt. Das auf dieses Urteil folgende Datenschutzgesetz hatte allerdings keine wirksamen Rechte für betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden, implementiert. Das ändertes sich erst mit der DSGVO im Mai 2018.
Nun haben Sie seit jeher – eben mindestens seit dem Volkszählungsurteil – die Pflicht, die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ausreichend und nach dem Stand der Technik zu schützen.
Das geschieht durch ein “Potpourri” an Maßnahmen technischer und organisatorischer Art, die in gekonnter “Komposition” zu einem individuellen Schutz Ihrer Daten führt. Stets nach dem Prinzip PDCA (Plan-Do-Check-Act) kontrolliert, angepasst und erneuert. Natürlich gibt es für diese “Komposition” auch Notenblätter, damit jeder weiß, welche “Rolle” er spielen muss. Das nennt man “Datenschutzdokumentation”.
Eine Ihrer Pflichten als Unternehmer ist nämlich die Dokumentations- und Rechenschaftspflicht, die wir mit diesem “Orchestersatz an Noten” erfüllen.
Sehen Sie selber, wie individuell der Datenschutz ist.
Und unter uns, der Datenschutz ist eigentlich schon so alt wie das alte Testament, denn dort stand im achten Gebot: “Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.”, denn oftmals verhindert ordentlicher Datenschutz, dass über Menschen z.B. mit Hilfe von Algorithmen Bilder “gezeichnet” werden, die der Person erheblich schaden. Auch hier sind wir Datenschützer mit an Bord, die das verhindern sollen.
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Die Business Intelligence (BI – Business Analytics, Data-Mining, Datenvisualisierung, Datentools und -infrastruktur sowie Best Practices) als auch Geschäftsgeheimisse wie Managementstrategien, Erfindungen und Produktionsgeheimnisse sind zumeist in der IT, dem wichtigsten Arbeitsmittel in einem Unternehmen, gespeichert. Dort liegen sie in vielen Fällen ungesichert, Und so wunderte sich bereits der eine oder andere Konstrukteur auf internationalen Messen, an einem asiatischen Stand seine Erfindung fertig aufgebaut, gefräst und herausgeputzt zu finden, die es bei ihm im Unternehmen bisher nur in CAD-Dateien gibt. Sie glauben das nicht? Na, dann fragen Sie mal beim Zoll nach, was da so alles schon beschlagnahmt wurde.
Warum schützen Sie diese Daten nicht, die in vielen Fällen die Existenz Ihre Unternehmens bedeuten?
Lassen Sie uns darüber reden!
Wir machen das einfach für Sie!